
ZULASSUNGSPRÜFUNG
Die Zulassungsprüfung dient der Feststellung der Begabung für das Studium. Die
Kandidaten haben ferner Vorkenntnisse aus allgemeiner Musiklehre, sowie instrumentale
Vorkenntnisse nachzuweisen. Von fremdsprachigen Zulassungswerbern ist überdies die
Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen; diese wird vor der Zulassungsprüfung
durch einen schriftlichen sowie mündlichen Test überprüft, der die ausreichende praktische
Beherrschung der deutschen Sprache feststellt.
(2) Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Schriftliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests; diese
kann bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden. Das Bestehen dieser
Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu den im folgenden genannten Teil-
prüfungen.
Infoblatt – Theoretischer Prüfungsteil
2. Nachweis von Grundkenntnissen aus Klavier. Dieser Nachweis entfällt bei
Zulassungswerbern, die als zentrales künstlerisches Fach Klavier, Orgel, Cembalo oder
Tasteninstrumente der Popularmusik gewählt haben. Das Bestehen dieser Prüfung ist
Voraussetzung für das Antreten zu den im folgenden genannten Teilprüfungen.
3. Vortrag mehrerer Werke mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades verschiedener
Stilrichtungen.
Genaue Informationen über die Prüfungen finden Sie unter den angeführten Instrumenten.