VORAUSSETZUNGEN ZUR ZULASSUNGSPRÜFUNG

(1) Zur Zulassungsprüfung für das Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik zugelassen sind
gemäß § 35 Abs.4 UniStG Personen, die das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik
gemäß UniStG oder ein fachlich gleichwertiges (künstlerisch-pädagogisch-wissenschaftliches)
Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
abgeschlossen haben. Von fremdsprachigen Bewerbern ist die Beherrschung der deutschen Sprache
zu verlangen.