Neues künstlerisches Masterstudium
Performance Popularmusik
Du willst deine eigene musikalische Handschrift finden, dich kreativ weiterentwickeln und deine Karriere aktiv gestalten?
Dann ist das Masterstudium Performance Popularmusik an der mdw genau das Richtige für dich!
Hier arbeitest du an deiner eigenen Musik, vernetzt dich mit anderen Künstler_innen, experimentierst mit unterschiedlichen Genres, perfektionierst deine instrumentalen/vokalen Fertigkeiten und bereitest dich praxisnah auf Bühne, Studio und Medien vor. Dabei wirst du an deine individuellen Bedürfnisse angepasst betreut und bekommst Einblicke in die Musikbranche und ihre Strukturen.
Das Studium unterstützt dich dabei, dein Profil zu schärfen und deinen eigenen Weg in der Popularmusik zu gehen – professionell, selbstbewusst und authentisch.
Info
Studienbausteine
- Zentrales künstlerisches Fach
Hauptinstrument/Gesang, eigene Projekte, Performance, künstlerische Profilentwicklung - Labs & Ensembles
Improvisation, Gehörbildung, Rhythmus- und Körperarbeit,, Ensemblespiel, Konzertpraxis - Studio & Produktion
Recording, Mixing, Arbeit mit DAWs und anderen Tools der elektronischen Musikproduktion - Wissenschaft & Reflexion
Popularmusikforschung, theoretische Grundlagen, gesellschaftliche Kontexte, Gender Studies - Wahlbereiche
Individuelle Vertiefung durch gebundene und freie Lehrveranstaltungen - Masterprojekt
Eigenständiges künstlerisch-wissenschaftliches Abschlussprojekt
Wer kann sich bewerben?
Musiker_innen mit einem abgeschlossenen, fachlich passenden Bachelor- oder Diplomstudium an einer anerkannten Hochschule können für das Studium zugelassen werden. Das Vorstudium muss nicht zwingend am selben Instrument erfolgt sein.
Die künstlerische Eignung ist im Rahmen einer Zulassungsprüfung nachzuweisen. In einzelnen Fällen können ergänzende Prüfungen vorgeschrieben werden.
Eine Bewerbung ist in folgenden zentralen künstlerischen Fächern möglich:
Bass, Electronics, Gesang, Gitarre, Posaune, Saxophon, Schlagzeug/Percussion, Tasteninstrumente und Trompete.
In manchen zentralen künstlerischen Fächern sind Spezialisierungen möglich.
Instrumente
- Bass
- neues zkF Electronics
- Gesang
- Gitarre
- Posaune
- Saxophon
- Schlagzeug/Percussion
- Tasteninstrumente
- Trompete
Zulassungsprüfung
Die Zulassungsprüfung besteht aus zwei Teilen und dient dazu, deine künstlerischen Fähigkeiten und deine persönliche Entwicklung als Musiker_in kennenzulernen.
1. Videorunde (Online-Einreichung)
In der ersten Runde reichst du ein Vorstellungsvideo sowie weiteres Videomaterial ein. Darin zeigst du dein musikalisches Niveau, deine Erfahrung in der Popularmusik und deinen individuellen Zugang zur Musik. Nur bei positiver Beurteilung ist eine Teilnahme am zweiten Teil möglich.
2. Präsenzprüfung mit Performance und Gespräch
Nach erfolgreicher Videorunde präsentierst du dein Programm live vor der Prüfungskommission. Zusätzlich führst du ein Reflexions- und Orientierungsgespräch. Alle genauen Anforderungen und organisatorischen Details werden rechtzeitig auf der Website der mdw veröffentlicht.
Informationen Zulassungsprüfung 2026
Detaillierte Informationen zur Zulassungsprüfung
Anmeldezeitraum für die Zulassungsprüfung:
02. März 2026 – 13. April 2026
1. Videorunde
Einreichfrist: 13. April
2. Konzertante Präsentation und Gespräch in Präsenz
Donnerstag, 21.05.26 und Freitag, 22.05.26
Masterarbeit & Abschlussprüfung
Im Masterstudium wird in der Regel eine künstlerische Masterarbeit in Form eines eigenen künstlerischen Projekts mit schriftlicher Reflexion erstellt. Das Projekt wird ab dem zweiten Semester entwickelt und in Absprache mit einer Betreuungsperson umgesetzt. Die Masterprüfung bildet den Studienabschluss und besteht aus:
- einer Lecture Performance mit Präsentation und Reflexion
- einem öffentlichen Konzert mit dem eigenen Projekt
Nachweis der Deutschkenntnisse
Studienwerber_innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen vor der Zulassung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Diese sind Voraussetzung für einen erfolgreichen Studienverlauf.
Der Sprachnachweis kann zum Beispiel durch ein Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Schule oder durch eine anerkannte Sprachprüfung auf dem vorgeschriebenen Niveau erbracht werden. Die genauen Anforderungen sind in der Sprachkompetenzverordnung der mdw festgelegt.
